Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von VITA Diving-Safaris, Hurghada, Egypt

1. Anmeldung, Reisebestätigung
Mit der schriftlichen ( per Fax oder E-mail ) oder mündlichen Anmeldung bietet der Kunde der VITA Diving-Safaris, Hurghada, Egypt, den Abschluß eines Reisevertrages für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer verbindlich an,für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch VITA Diving-Safaris zustande.
2. Zahlung
Bei Einzelbuchungen sind nach Erhalt der Reisebestätigung als Anzahlung für jeden Reisenden 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch Euro 200,00 zu zahlen.
Bei Vollcharterbuchungen sind nach Erhalt der Reisebestätigung mindestens Euro 3.000,00 als Anzahlung zu zahlen.
Zahlungsverzug berechtigt VITA Diving-Safaris zur Stornierung der Buchung.
Der verbleibende Rechnungsbetrag ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der gebuchten Leistung fällig und zahlbar.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von VITA Diving-Safaris sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch VITA Diving-Safaris.
3. 1. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von VITA Diving-Safaris nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, wie z.B. kurzfristige gesetzliche Auflagen für Routenänderungen oder Routenänderungen bedingt durch Wind und Welle bzw. nichtvorhersehbare technische Probleme.
3. 2. Preisänderungen
VITA Diving-Safaris ist berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, wenn die erhöhten Kosten zum Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, wie z.B. Währungsschwankungen Euro/Dollar oder gesetzliche Änderungen, wie Preisänderungen von Tauchgenehmigungen oder Hafengebühren.
4. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Wirksamkeit seines Rücktritts ist der Zugang seiner Erklärung bei VITA Diving-Safaris. Tritt der Kunde zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann VITA Diving-Safaris angemessenen Ersatz für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung sind ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
VITA Diving-Safaris kann den Ersatzanspruch unter Berücksichtigung des Rücktrittszeitpunktes für jeden angemeldeten Teilnehmer wie folgt pauschalieren:

Bei Einzelbuchungen:
a) bis zum 90.Tag vor Reiseantritt = Euro 200,--
b) vom 89.-45.Tag vor Reiseantritt = 40% des Reisepreises
c) vom 44.-29.Tag vor Reiseantritt = 50% des Reisepreises
d) vom 28.-15.Tag vor Reiseantritt = 75% des Reisepreises
e) ab 14 Tage vor Reiseantritt = 100% des Reisepreises

Bei Gruppenreisen ab 6 Personen und Vollcharterbuchungen:
a) bis zum 90.Tag vor Reiseantritt = 25 % des Reisepreises
b) vom 89.- 45.Tag vor Reiseantritt = 50 % des Reisepreises
c) vom 44.- 15.Tag vor Reiseantritt = 75 % des Reisepreises
d) ab 14 Tage vor Reiseantritt = 100 % des Reisepreises

Im Falle einer Stornierung behält sich VITA Diving-Safaris das Recht vor, Gebühren ( Genehmigungsgebühren o.ä. ), die bereits vor Ort angefallen sind, in Rechnung zu stellen.
Bis zum 15.Tag vor Reisebeginn kann der Kunde seine Rechte aus dem Reisevertrag auf einen Dritten übertragen. Die dadurch entstehenden tatsächlichen Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. VITA Diving-Safaris kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelneTeilleistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen ( z.B. Seekrankheit ) nicht in Anspruch, so erfolgt keine Erstattung.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Eine Kündigung seitens VITA Diving-Safaris oder des Kunden aufgrund nichtvorhersehbarer höherer Gewalt ( z.B. Krieg, Epidemien, Streik, Havarien u.s.w. ) ist möglich, wenn die Reise dadurch erheblich erschwert, gestört oder beeinträchtigt würde. Wird der Vertrag gekündigt, so kann VITA Diving-Safaris für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
7. Rücktritt und Kündigung durch VITA Diving-Safaris
VITA Diving-Safaris kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch VITA Diving-Safaris nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigt VITA Divng-Safaris, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beiträge.
b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist VITA Diving-Safaris verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung auf die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Reiserücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Beschränkte Haftung von VITA Diving-Safaris
VITA Diving-Safaris haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der eigenen Leistungsbeschreibungen
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
e) die vertragliche Haftung von VITA Diving-Safaris für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis pro Kunde und Reise beschränkt, insoweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich, noch grobfahrlässig herbeigeführt wurde.
f) VITA Diving-Safaris haftet nicht für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen ( z.B. Transfers zum/vom Schiff ).
Das Tauchen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
VITA Diving-Safaris empfiehlt jedem Kunden, seinen Versicherungsschutz für Personen- und Schachschäden vor Anreise zu überprüfen.
9. Anspruch auf Einzelkabine
Dieser Anspruch ist nur berechtigt, wenn der Reisende ausdrücklich eine Einzelkabine gebucht und gegen Aufpreis bezahlt hat. Bei Buchung eines Platzes in einer Doppelkabine besteht kein Anspruch auf gleichgeschlechtliche Belegung oder auf eine Einzelkabine.
10. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. VITA Diving-Safaris kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe kann auch durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung geschaffen werden. Diese Ersatzleistung(en) kann der Reisende nur ablehnen, wenn dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht mehr gewährleistet ist.
11. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen zu deren Behebung mitzuwirken und sie gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bekannt zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
12. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.
13. Verjährung
Vertragliche Ansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag verjähren in 6 Monaten gerechnet ab dem Tag des vereinbarten Reiseendes.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Gerichtsstand
Klagen gegen VITA Diving-Safaris sind an den Gerichtsstand in Hurghada, Red Sea, Ägypten, zu richten.
Stand 01.02.2011 Änderungen vorbehalten


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